Ihre Entlassung
Sobald Sie sich von Ihrer Operation gut erholt haben, können Sie entlassen werden. Je nach Art Ihrer Erkrankung und Operation werden Sie nach Hause entlassen. Sie können aber auch im Anschluss an den Spitalaufenthalt zur Erholung in eine Kur gehen.
Medikamente
Am Tag der Entlassung erhalten Sie ein Rezept mit den Medikamenten, die Sie noch einnehmen sollen. Verordnete Medikamente müssen Sie in einer Apotheke beziehen. Die Kantonsapotheke kann solche Rezepte nur in Ausnahmefällen und nur gegen Barzahlung ausführen.
Ihr Hausarzt erhält gleichentags einen Kurzbericht per Fax, damit er schnellstmöglich über den Verlauf Ihrer Operation und Ihres Aufenthaltes informiert ist.
Patientenumfrage
Das Pflegepersonal händigt Ihnen die Patientenumfrage aus. Darin können Sie uns über Ihre Erfahrungen während des Spitalaufenthaltes berichten. Ihre Antwort gibt uns Anhaltspunkte, wo wir etwas besser machen können. Selbstverständlich werden Ihre Bemerkungen vertraulich behandelt.
Trinkgelder oder Spenden
Wir sind bestrebt, Ihnen den Spitalaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen konnten. Trinkgelder oder Spenden durch Sie sind absolut freiwillig und werden auch nicht erwartet. Manche Patienten möchten dies aber nicht unterlassen. In solchen Fällen verweisen wir auf die Schwesternkasse oder die Stiftung für Chirurgie.
Die Kosten
Es ist für den Aussenstehenden nicht ohne weiteres verständlich, dass der Aufenthalt in einem Spital meistens teurer ist als in einem Hotel. Viel mehr als die reine Hotelleistung fällt im Krankenhaus jedoch die Diagnostik und Therapie ins Gewicht.
Sonstiges
Als Grundversorgungs- und Zentrumsspital sind wir bestrebt, eine qualitativ hoch stehende medizinische und pflegerische Betreuung der Patienten in einem Klima der Menschlichkeit und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu erbringen.


